Entscheide zu § 222 PBG
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- VGer ZH VB.2016.00142Ein Gemeinschaftswerk nach § 222 ff. PBG zur Schaffung einer rückwärtigen Erschliessung ist unzulässig, wenn das öffentliche Interesse daran nicht das private Interesse des betroffenen Bauherrn an einem zügigen Baubewilligungsverfahren überwiegt und für die verfolgte Zielsetzung keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0019/2016Gemeinschaftswerk zur Erschliessung nach §222 PBG: Rekurs abgewiesen. Die Anordnung des Gemeinschaftswerks zur Schaffung einer hinreichenden Erschliessung war rechtmässig.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.