Entscheide zu § 220 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_93/2024Ein Liftanbau zur behindertengerechten Erschliessung eines neu geplanten Attikageschosses fällt nicht unter die Altbauausnahme von § 19a BBV II, da die Bewilligung für das Attikageschoss nicht vor dem 1. Juli 1978 erteilt wurde und der Anbau primär der Erschliessung der neuen Bausubstanz dient.
- BGer 1C_5/2016Eine Mobilfunkanlage auf einem baurechtswidrig hohen Gebäude bedarf einer Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG, wenn sie zu einer weitergehenden Abweichung von Bauvorschriften führt. Die ästhetische Beurteilung nach § 238 PBG unterliegt der Gemeindeautonomie, sofern sie vertretbar ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.