Bestimmung · 1 Entscheid

§ 220 Abs. 3 PBG

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Entscheide zu § 220 Abs. 3 PBG

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  1. VGer ZH VB.2020.0039003.12.2020 · RückweisungEine Ausnahmebewilligung von einer Gewerbeanteilspflicht nach § 220 PBG setzt besondere, objektive Verhältnisse voraus; bei Unternehmen und Genossenschaften mit spezifischer Zweckbestimmung kann die Art des Bauvorhabens besondere Verhältnisse begründen, sofern die Ausnahme nicht gegen Sinn und Zweck der Gewerbeanteilsvorschrift verstösst.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.