Bestimmung · 2 Entscheide

§ 22 KBV

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 22 KBV

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  1. VGer SO VWBES.2022.30611.01.2023 · GutgeheissenDer gesetzliche Immissionsabstand von mindestens 10 m gegenüber einer anderen Zone nach § 24 Abs. 2 KBV gilt unabhängig davon, ob das geplante Gewerbe störend ist oder nicht. Eine wesentliche Projektänderung — hier die Reduktion der rechtlichen Geschosszahl durch Herabsetzung der Gebäudehöhe — erfordert eine Neupublikation des…
  2. VGer SO VWBES.2018.15922.02.2019 · AbgewiesenVerweigern Baugesuchsteller die Einreichung eines für die Beurteilung unerlässlichen Schnittplans trotz ausdrücklicher Aufforderung, tragen sie die Folgen der mangelnden Beurteilungsmöglichkeit selbst; eine Baubewilligung für den betreffenden Bauteil kann nicht erteilt werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.