Bestimmung · 2 Entscheide

§ 216 Abs. 3 lit. g StG ZH

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Entscheide zu § 216 Abs. 3 lit. g StG ZH

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  1. VGer ZH SB.2022.0008111.01.2023 · AbgewiesenEin Steueraufschub wegen Ersatzbeschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen oder landwirtschaftlichem Grundstück ist nicht zu gewähren, wenn das veräusserte Grundstück weder tatsächlich bewirtschaftet wurde noch dem betriebsnotwendigen Anlagevermögen des Pflichtigen zuzurechnen war.
  2. VGer ZH SB.2018.0004622.08.2018 · AbgewiesenFür die Grundstückgewinnsteuer-Ersatzbeschaffung (Steueraufschub) bei Veräusserung aus Geschäftsvermögen gilt nicht der Tatbestand des landwirtschaftlichen Grundstücks (§ 216 Abs. 3 lit. h StG), sondern derjenige der Ersatzbeschaffung für betriebsnotwendiges Anlagevermögen (§ 216 Abs. 3 lit. g StG); der Begriff des landwirtschaftlichen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.