Bestimmung · 1 Entscheid

§ 216 Abs. 3 lit. b StG ZH

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Entscheide zu § 216 Abs. 3 lit. b StG ZH

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  1. VGer ZH SB.2017.0008220.09.2017 · AbgewiesenAusstellungsräumlichkeiten, die zwar faktisch teilweise als Wohnraum genutzt werden, aber baurechtlich nicht zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen und eine vom Wohnteil unabhängige funktionale Einheit bilden, sind nicht als Bestandteil einer selbstbenutzten Wohnliegenschaft für die Grundstückgewinnsteuer-Ersatzbeschaffung anrechenbar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.