Bestimmung · 1 Entscheid

§ 213 StG

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Entscheide zu § 213 StG

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  1. VGer ZH SB.2025.0001827.05.2025 · AbgewiesenKosten für den Bau eines Gartenhauses können bei der Grundstückgewinnsteuer nur dann als Aufwendungen nach § 221 StG angerechnet werden, wenn der Steuerpflichtige die Höhe der Kosten durch Zahlungsbelege substanziiert nachweist; mangels hinreichender Substanziierung und wegen möglicher Doppelabzüge als Unterhaltskosten ist die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.