Bestimmung · 1 Entscheid

§ 21 KNHV

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Entscheide zu § 21 KNHV

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  1. BRG ZH BRGE II Nrn. 0252-0253/202312.12.2023 · Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung von Bäumen und einer Gartenanlage als Natur- und Heimatschutzobjekte erfordert eine vollständige Interessenabwägung gemäss § 204 PBG. Eine Aufteilung eines integralen Schutzobjekts in geschützte und nicht geschützte Teile ohne durchgehende Abwägung ist rechtswidrig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.