Bestimmung · 1 Entscheid

§ 21 Abs. 2 WWG ZH

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Entscheide zu § 21 Abs. 2 WWG ZH

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  1. VGer ZH VB.2020.0063628.01.2021 · AbgewiesenDie Anwendbarkeit von Art. 41c Abs. 1 GSchV setzt nicht voraus, dass ein definitiver Gewässerraum nach Art. 41a GSchV bereits ausgeschieden wurde; eine im Gewässerraum gelegene Steinkorbmauer bedarf einer Ausnahmebewilligung, die bei überwiegenden öffentlichen Gegeninteressen nicht erteilt werden kann.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.