Bestimmung · 1 Entscheid

§ 21 Abs. 2 lit. c VRG

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Entscheide zu § 21 Abs. 2 lit. c VRG

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  1. VGer ZH VB.2025.0044809.07.2026 · Teilweise gutgeheissenDie kommunale Siedlungsentwässerungsverordnung bildet eine dem Legalitätsprinzip genügende gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren für Baustellenabwasser, das aktiv in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Ob der angewendete Mengenpreis von Fr. 2.80 pro m³ das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.