Entscheide zu § 20a Abs. I VRG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2016.00624Im Rekursverfahren können neue Anträge nur innerhalb der Rekursfrist gestellt werden; verspätet eingereichte Anträge sind unzulässig und die Rekursinstanz muss darauf nicht eintreten, auch wenn der Untersuchungsgrundsatz gilt.
- VGer ZH VB.2016.00111Ein im Rechtsmittelverfahren erstmals gestellter Antrag auf Abänderung der Nebenbestimmungen einer wasserrechtlichen Konzession stellt eine unzulässige Änderung des Streitgegenstands dar; ein Feststellungsbegehren ist subsidiär gegenüber einem möglichen Gesuch um Anpassung früherer Bewilligungen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.