Entscheide zu § 205 lit. b PBG
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- VGer ZH VB.2019.00515Bei einer Teilrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung (Flugplatzrand Nord Dübendorf) sind Rekurslegitimation, Koordinationspflicht und denkmalschutzrechtliche Anforderungen zu prüfen; der Schutz von Denkmalschutzobjekten kann auch ohne planerische Massnahmen durch andere Massnahmen nach § 205 PBG gewährleistet werden.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0072/2016Eine kommunale Schutzverordnung für Trockenrasen und Magerwiesen als Naturschutzobjekte gemäss § 203 Abs. 1 lit. g PBG ist rechtmässig; auch langfristig brachliegende Parzellen können dem Natur- und Landschaftsschutz unterstellt werden, wenn die schutzwürdigen Elemente vorhanden sind.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.