Entscheide zu §§ 203-217 PBG
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- BRG ZH BRGE I Nr. 0092/2026Bei einer Unterschutzstellungsverfügung nach §§ 203 ff. PBG sind der Schutzumfang und alle schutzrelevanten Objekte (einschliesslich beweglicher Kulturgüter und Aussenräume) vollständig durch Fachgutachten abzuklären; ohne vollständige Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden ist eine Interessenabwägung nicht sachgerecht.
- BRG ZH BRK: auszug-r1s-2023-05109-05110-vom-16--mai-2024-1Gemäss § 338b PBG ist der Zürcher Heimatschutz ZVH zur Rekurserhebung gegen Baubewilligungen legitimiert, wenn diese Schutzobjekte im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG betreffen; Industriegebäude mit hohem Eigenwert können auch ohne vorgängige Inventarisierung als Schutzobjekte qualifizieren.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.