Bestimmung · 2 Entscheide

§ 201 Abs. 1 lit. b PBG

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Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu § 201 Abs. 1 lit. b PBG

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  1. BGer 1C_267/202220.12.2022 · AbgewiesenDas Erlöschen einer Baubewilligung nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG kann auch bei Nichteinhaltung von Fristen für Zwischenschritte wie die Erstellung des Schnurgerüsts eintreten, sofern dies dem Schutz vor Baustellenrisiken und dem öffentlichen Interesse dient. Die angeordneten Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands…
  2. BGer 1C_669/202001.06.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Fristsetzung zur Vollendung begonnener Bauarbeiten nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG ist rechtmässig, wenn die Bauarbeiten unterbrochen wurden und keine gültige Bewilligung für Projektänderungen vorliegt. Die Fristen sind unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen (Vermeidung von Bauruinen und Gefahrenherden) und der konkreten…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.