Bestimmung · 3 Entscheide

§ 20 Ziff. 3 GebVG

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Entscheide zu § 20 Ziff. 3 GebVG

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0039/202520.03.2025 · AbgewiesenEin Gebäudeschaden durch ins Innere gedrungenes Niederschlagswasser gilt nur dann als versicherter Überschwemmungsschaden gemäss § 19 Ziff. 3 GebVG, wenn das Wasser oberflächlich (über Terrain) ins Gebäude eingedrungen ist; unterirdisch eingedrungenes Wasser ist nicht versichert. Unabhängig davon schliesst § 20 Ziff. 3 GebVG die…
  2. BRG ZH BRGE IV Nr. 0020/201814.02.2018 · AbgewiesenVoraussehbarkeit und Verhinderbarkeit im Sinne von § 20 Ziff. 3 GebVG sind kumulative Voraussetzungen des Deckungsausschlusses bei Elementarschäden; Hauseigentümer müssen Wetterberichte zur Kenntnis nehmen und Sonnenstoren vor Beginn eines angekündigten Unwetters einziehen.
  3. BRG ZH BRGE IV Nr. 0069/201626.05.2016 · AbgewiesenEin Konstruktionsmangel im Sinne von § 20 Ziffer 3 GebVG schliesst die Elementarschadenversicherung aus, wenn er den adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Sturmwind und Schaden tatsächlich unterbricht; Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit des Schadens werden dabei objektiv beurteilt, ohne Verschulden des Eigentümers vorauszusetzen. Auch…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.