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§ 20 Ziff. 1 GebVG

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Entscheide zu § 20 Ziff. 1 GebVG

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0039/202520.03.2025 · AbgewiesenEin Gebäudeschaden durch ins Innere gedrungenes Niederschlagswasser gilt nur dann als versicherter Überschwemmungsschaden gemäss § 19 Ziff. 3 GebVG, wenn das Wasser oberflächlich (über Terrain) ins Gebäude eingedrungen ist; unterirdisch eingedrungenes Wasser ist nicht versichert. Unabhängig davon schliesst § 20 Ziff. 3 GebVG die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.