Entscheide zu § 20 WRFG
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- AppGer BS VD.2023.105Die Bewilligungspflicht nach § 8a WRFG (Wohnraumfördergesetz Basel-Stadt) erfasst sämtliche Umbau-, Renovations- und Sanierungsvorhaben, die über den einfachen ordentlichen Unterhalt hinausgehen, auch wenn diese nicht baubewilligungspflichtig sind; das vereinfachte Bewilligungsverfahren (§ 8d WRFG) gilt auch bei Leerstand, der nicht…
- AppGer BS VD.2023.102Eine Bewilligung nach dem Wohnraumfördergesetz (WRFG) kann auch dann nachträglich erteilt werden, wenn die Sanierungsarbeiten ohne vorgängige rechtskräftige Bewilligung ausgeführt wurden, sofern die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind; entscheidend ist die materielle Rechtmässigkeit des Vorhabens, nicht das formelle Einhalten der…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.