Bestimmung · 1 Entscheid

§ 20 StR

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Entscheide zu § 20 StR

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  1. VGer ZG V 2021 1911.03.2022 · Teilweise gutgeheissenDie Umgestaltung eines öffentlichen Weges mit Rasengittersteinen und Humusstreifen ist zulässig, sofern die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Abstandsvorschriften für Pflanzungen und Signale sind jedoch strikt einzuhalten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.