Bestimmung · 1 Entscheid

§ 20 Abs. 1 lit. b VRG

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Entscheide
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Entscheide zu § 20 Abs. 1 lit. b VRG

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  1. VGer ZH VB.2018.0007728.02.2019 · Teilweise gutgeheissenBei einer unzutreffend adressierten, aber rechtzeitig der Post übergebenen Beschwerde ist die Rechtsmittelfrist als gewahrt zu betrachten, sofern keine Anhaltspunkte auf Rechtsmissbrauch bestehen; fehlerhafte Protokollierung von Augenscheineindrücken durch einen am Entscheid nicht mitwirkenden Richter verletzt die Sachverhaltsermittlung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.