Bestimmung · 1 Entscheid

§ 2 lit. b PBG

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Entscheide zu § 2 lit. b PBG

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  1. VGer ZH VB.2018.0076008.07.2020 · Teilweise gutgeheissenDie Zuständigkeit der Baudirektion für kantonale Gestaltungspläne nach § 84 Abs. 2 PBG beschränkt sich auf projektbezogene Einzelvorhaben; ein Gestaltungsplan, der eine neue, grossflächige Bauzone in der Landwirtschaftszone schafft, überschreitet diese Zuständigkeit.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.