Bestimmung · 1 Entscheid

§ 196 PBG

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Entscheide zu § 196 PBG

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  1. KGer LU 7H 18 20613.08.2018 · GutgeheissenDie Baueinsprache nach § 194 PBG ist kein Rechtsmittel, sondern das vorgezogene, formalisierte Mittel zur Ausübung des verfassungsmässigen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV); unterlegene Baueinsprecher dürfen dem Grundsatz nach nicht mit Verfahrensgebühren belastet werden, und § 212 Abs. 2 PBG ist insoweit nicht…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.