Entscheide zu § 19 Abs. II PBG
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- VGer ZH VB.2016.00112Kommunale Landwirtschaftszonen können am Bauzonenrand festgelegt werden; eine Umzonung von der Reserve- in die Landwirtschaftszone verletzt den Grundsatz der Planbeständigkeit nicht, wenn der kantonale Richtplan das Gebiet dem Landwirtschaftsgebiet zugeordnet hat und ausreichend Baulandreserven bestehen.
- VGer ZH VB.2016.00605Ein kantonaler Gestaltungsplan für eine Jagdschiessanlage in der Landwirtschaftszone ist zulässig, wenn der Kantonsrat die planungsrechtliche Grundlage im Richtplan geschaffen hat; das öffentliche Interesse am Schiesssport überwiegt ein allfälliges Interesse an geringeren Lärmimmissionen, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.