Bestimmung · 3 Entscheide

§ 19 Abs. 2 BauV

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
67 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 19 Abs. 2 BauV

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  1. VGer AG WBE.2025.30209.07.2026 · AbgewiesenEin im Grundbuch eingetragenes Grenz- und Anbaurecht enthält begrifflich auch ein Näherbaurecht, da es dem Berechtigten erlaubt, die gesetzliche Grenzabstandsvorschrift bis auf null zu unterschreiten, ohne zwingend an die Grenze zu bauen. Verlangt der Dienstbarkeitsvertrag ausdrücklich nur ein Grenzbaurecht, ist ein Näherbaurecht…
  2. VGer AG WBE.2023.36904.09.2024 · Teilweise gutgeheissenFür die Unterschreitung des Grenzabstands bei einer Kleinbaute ist nach § 19 Abs. 2 BauV (AG) die schriftliche Zustimmung aller betroffenen Nachbareigentümer erforderlich; bei Miteigentum müssen alle Miteigentümer zustimmen, da die Belastung eines Grundstücks mit einem Näher- oder Grenzbaurecht nicht zu den gewöhnlichen…
  3. VGer AG WBE.2018.33003.12.2018 · GutgeheissenGrenzabstandsvorschriften im Kanton Aargau gelten gemäss §§47 und 51 BauG nicht nur für Bauten (Gebäude), sondern gleichermassen für Anlagen. Das Grenzabstandsprivilegium nach §18 Abs.2 ABauV und §19 Abs.2 BauV ist aus Rechtsgleichheitsgründen auf Anlagen auszudehnen, welche die darin vorgesehenen Masse einhalten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.