Entscheide zu § 19 Abs. 1 lit. c VRG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2020.00136Die kommunale Energieplanung ist ein bloss behördenverbindlicher Sachplan und keine individuell-konkrete Anordnung; sie stellt kein mit Rekurs beim Bezirksrat anfechtbares Anfechtungsobjekt dar, soweit sie Grundeigentümer nur mittelbar berührt.
- VGer ZH VB.2017.00556Bei raumplanungsrechtlichen Festlegungen kommt es zu einer Gabelung des Rechtswegs: Stimmrechtsrekurse sind nicht vom Baurekursgericht, sondern von den ordentlichen Stimmrechtsrekursinstanzen zu beurteilen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.