Bestimmung · 3 Entscheide

§ 19 Abs. 1 lit. a VRG

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
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Entscheide zu § 19 Abs. 1 lit. a VRG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2023.0056129.08.2024 · AbgewiesenEin behördlicher Beschluss, der inhaltlich nichts Neues gegenüber einer bereits rechtskräftigen Anordnung regelt, hat keinen verfügungscharakter; auf eine Beschwerde dagegen ist nur einzutreten, wenn ein praktischer Nutzen aus einer allfälligen Aufhebung erkennbar ist.
  2. VGer ZH VB.2024.0021027.08.2024 · NichteintretenEin Gemeinderatsbeschluss, der eine Weisung des Stadtrats zur Änderung eines Nutzungsplans zur Überarbeitung zurückweist, zeitigt keine unmittelbar verbindlichen Auswirkungen auf Rechte und Pflichten Privater und ist kein taugliches Anfechtungsobjekt.
  3. VGer ZH VB.2020.0030318.08.2020 · AbgewiesenDie Umwidmung von Gleisen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen einer Gemeinde stellt keine individuell-konkrete Anordnung dar, die mit Rekurs anfechtbar wäre; es fehlt an einem Anfechtungsobjekt im Sinne von § 19 Abs. 1 lit. a VRG.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.