Entscheide zu § 18 StrassG
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- VGer ZH VB.2018.00427Die Festsetzung einer Linksabbiegespur liegt im öffentlichen Interesse der Verkehrssicherheit und ist verhältnismässig, auch wenn sie zu einem Eingriff in das Eigentum des betroffenen Grundstücksbesitzers führt.
- VGer ZH VB.2018.00185Ein Strassenprojekt kann über seinen ursprünglichen Zweck hinaus erweitert werden, wenn dies zur Gesamtoptimierung des Strassenabschnitts notwendig ist; der Eingriff in die Eigentumsgarantie ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit die privaten Interessen überwiegt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.