Bestimmung · 2 Entscheide

§ 18 OV VGr

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 18 OV VGr

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  1. VGer ZH AEG.2025.0000119.09.2024 · AbgewiesenDie Akteneinsicht Dritter in hängige Gerichtsverfahren richtet sich nach der allgemeinen Regelung von § 8 Abs. 1 VRG; ein schützenswertes Interesse ist von der gesuchstellenden Person glaubhaft darzulegen, andernfalls ist das Gesuch abzuweisen.
  2. VGer ZH AEG.2025.0000219.09.2024 · GutgeheissenEine am Gerichtsverfahren nicht beteiligte Drittpartei erhält Akteneinsicht in hängige Gerichtsakten, wenn sie ein schützenswertes Interesse darlegt; als Mieterin der streitgegenständlichen Liegenschaft verfügt sie über die erforderliche besondere Sachnähe.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.