Entscheide zu § 18 OV VGr
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH AEG.2025.00001Die Akteneinsicht Dritter in hängige Gerichtsverfahren richtet sich nach der allgemeinen Regelung von § 8 Abs. 1 VRG; ein schützenswertes Interesse ist von der gesuchstellenden Person glaubhaft darzulegen, andernfalls ist das Gesuch abzuweisen.
- VGer ZH AEG.2025.00002Eine am Gerichtsverfahren nicht beteiligte Drittpartei erhält Akteneinsicht in hängige Gerichtsakten, wenn sie ein schützenswertes Interesse darlegt; als Mieterin der streitgegenständlichen Liegenschaft verfügt sie über die erforderliche besondere Sachnähe.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.