Bestimmung · 1 Entscheid

§ 18 Abs. 2 PG

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Entscheide zu § 18 Abs. 2 PG

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  1. VGer ZH VB.2019.0025312.09.2019 · GutgeheissenEine Kündigung wegen fehlender Eignung und Tauglichkeit ist unverhältnismässig, wenn die geltend gemachten Beanstandungen lediglich Nebenpunkte betreffen und keine einzige negative Rückmeldung zu den Kernkompetenzen vorliegt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.