Bestimmung · 1 Entscheid

§ 171 Abs. 4 GG

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Entscheide zu § 171 Abs. 4 GG

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  1. BRG ZH BRGE II Nr. 0153/201811.12.2018 · Besonderer AusgangDie baurechtliche Rechtsmittelordnung des PBG geht als lex specialis der allgemeinen Neubeurteilungsregelung des neuen Gemeindegesetzes (§§ 170 f. GG) vor; vor einem Rekurs ans Baurekursgericht ist keine gemeindeintterne Neubeurteilung einzuholen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.