Bestimmung · 1 Entscheid

§ 17 Abs. V StrassG

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Entscheide zu § 17 Abs. V StrassG

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  1. VGer ZH VB.2019.0060126.05.2020 · GutgeheissenBei einem Strassenprojekt, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist, muss vor dem formellen Festsetzungsverfahren eine Mitwirkung der gesamten Bevölkerung nach § 13 Abs. 1 StrassG durchgeführt werden; das Einspracheverfahren ersetzt diese Pflicht nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.