Bestimmung · 1 Entscheid

§ 17 Abs. 4 StrassG

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Entscheide zu § 17 Abs. 4 StrassG

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  1. VGer ZH VB.2016.0024024.11.2016 · AbgewiesenIm Strassenprojektierungsverfahren nach dem StrG besteht kein Novenverbot für das Rekursverfahren; das Strassenfestsetzungsverfahren muss nicht mit dem Baubewilligungsverfahren für das durch die Strasse erschlossene Gebäude koordiniert werden, sofern das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG gewahrt ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.