Bestimmung · 1 Entscheid

§ 17 Abs. 2 und 3 Richtlinien Kommission für Denkmalsubventionen

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Entscheide zu § 17 Abs. 2 und 3 Richtlinien Kommission für Denkmalsubventionen

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  1. AppGer BS VD.2023.6105.04.2024 · AbgewiesenEine Praxisänderung, die auf einem einmaligen Fehlentscheid beruht, begründet noch keine gefestigte Praxis im Sinne des Gleichbehandlungsgebots. Eine unzureichende Begründung einer Verwaltungsverfügung verletzt Art. 29 Abs. 2 BV, kann jedoch geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz über gleiche Kognition verfügt wie die Vorinstanz.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.