Entscheide zu § 17 Abs. 1 VRPG
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- VGer AG WBE.2024.374Ein ohne Baubewilligung im Gewässerraum errichteter Maschendrahtzaun ist unter keinem Titel nach Art. 41c GSchV bewilligungsfähig; weder als standortgebundenes Bauwerk noch gestützt auf den Ausnahmetatbestand des dicht überbauten Gebiets. Die Rückbauanordnung ist auch dann verhältnismässig, wenn die Parzelle zwischen Gewässerraum und…
- VGer AG WBE.2024.423Ein verfahrensleitender Zwischenentscheid, mit dem die Bauherrschaft zur Einreichung eines Projektänderungsplans im Rahmen eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens aufgefordert wird, ist nicht selbständig anfechtbar, weil die damit verbundenen Kosten keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil darstellen, der sich nicht mit dem…
- VGer AG WBE.2023.232Eine Beigeladene in einem Beschwerdeverfahren hat Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) zu allen entscheidwesentlichen Sachanträgen — nicht nur zum Verfahrensantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Die Gehörsverletzung durch die Vorinstanz kann im Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn das…
- VGer AG WBE.2023.79Der nachbarliche Anspruch auf Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens wegen einer ohne Bewilligung errichteten Baute verwirkt, wenn der Nachbar nicht innert drei Monaten interveniert, seit er vom Bauvorhaben Kenntnis nehmen konnte. Eine jahrelange Duldung führt zur Verwirkung, unabhängig davon, wann genau die Baute…
- VGer AG WBE.2021.406Die Verpflichtung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs ist ein verfahrensleitender Zwischenentscheid, der mangels eines nicht wiedergutzumachenden Nachteils nicht selbständig, sondern erst zusammen mit dem Endentscheid über die Baubewilligungspflicht und Bewilligungsfähigkeit angefochten werden kann. Blosse…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.