Bestimmung · 1 Entscheid

§ 17 Abs. 1 DSchG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 17 Abs. 1 DSchG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. AppGer BS VD.2022.15126.10.2022 · Teilweise gutgeheissenDie Anordnung von Reparatur- und Instandsetzungsmassnahmen an einem Schutzobjekt gemäss § 17 DSchG ist unverhältnismässig, soweit sie rein ästhetische Mängel betrifft, solange das Bundesgericht noch nicht definitiv über die Unterschutzstellung entschieden hat; substanzerhaltende Notmassnahmen sind hingegen zumutbar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.