Bestimmung · 3 Entscheide

§16a Abs. 2 ABauV

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu §16a Abs. 2 ABauV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer AG WBE.2024.44401.12.2025 · GutgeheissenIm Anwendungsbereich der ABauV dürfen die Flächen von Loggien nicht an die Vollgeschossfläche des darunter liegenden Geschosses für die Berechnung der zulässigen Attikagrundfläche (§ 16a Abs. 2 ABauV) angerechnet werden; die neuere Regelung in § 25 Abs. 1 BauV entfaltet insoweit keine positive Vorwirkung (Art. 5 Abs. 1 BV). Eine…
  2. VGer AG WBE.2022.2621.11.2022 · AbgewiesenEine auf der Attikageschossterrasse fest montierte Pergola-Markise, die aufgrund ihrer Wetterschutzwirkung eine erweiterte Nutzung der überdeckten Fläche ermöglicht und optisch volumenerweiternd auf das Attikageschoss wirkt, ist ein Bauteil im Sinne von § 16a Abs. 2 ABauV, das innerhalb der reduzierten Attikagrundfläche liegen muss. Die…
  3. VGer AG WBE.2019.28611.05.2020 · AbgewiesenDie Grundfläche eines an der Gebäudelängsseite positionierten innenliegenden Balkons (Loggia) ist nicht zur Vollgeschossfläche für die Berechnung der maximal zulässigen Attikageschossfläche nach §16a Abs. 2 ABauV hinzuzurechnen, unabhängig von der Grösse des Balkons. Im Kanton Aargau gibt es keine unbedeutend rückspringenden…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.