Bestimmung · 1 Entscheid

§ 161 StG ZH

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Entscheide zu § 161 StG ZH

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  1. VGer ZH SR.2019.0000604.12.2019 · AbgewiesenEin Steuerpflichtiger, der eine Landparzelle weder in der Steuererklärung noch im Verfahren deklariert hat und kein massgeblicher Erwerb durch die Gemeinde belegt ist, muss eine Nachsteuer für die Steuerperioden 2007–2012 entrichten; die Rechtsmittelfrist für die Nachsteuerveranlagung ist bei Bösgläubigkeit verlängert.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.