Entscheide zu § 16 VRPG
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- VGer AG WBE.2024.153Politisches Engagement für ein Projekt vor dem Amtsantritt oder eine befürwortende Haltung eines Gemeinderatsmitglieds, die mehr als zehn Jahre zurückliegt, begründet für sich allein keinen Ausstandsgrund, solange keine konkreten Anhaltspunkte für eine verfestigte Meinung in den anstehenden bau- und planungsrechtlichen Verfahren bestehen.
- VGer AG WBE.2015.427Für Mitglieder beratender Kommissionen gelten die Ausstandsregeln des VRPG, da sie an der Vorbereitung des Entscheids mitwirken; im Unterschutzstellungsverfahren von Baudenkmälern gemäss §27 VKG darf der Bauberater der Gesuchstellerin nicht gleichzeitig in der Kommission für Denkmalpflege und Archäologie mitwirken.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.