Bestimmung · 1 Entscheid

§ 16 Abs. 4 VRPG (AG)

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Entscheide zu § 16 Abs. 4 VRPG (AG)

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  1. VGer AG WBE.2020.31010.02.2021 · GutgeheissenEine Ausstandspflichtverletzung, die in mehrfacher Hinsicht klar und offenkundig ist, kann nicht geheilt werden; der angefochtene Entscheid ist aufzuheben und die Sache zur formell korrekten Behandlung des Ausstandsbegehrens zurückzuweisen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.