Bestimmung · 1 Entscheid

§ 16 Abs. 4 VRG

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Entscheide zu § 16 Abs. 4 VRG

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  1. VGer ZH VB.2024.0069820.03.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Verweigerung einer Parteientschädigung gestützt auf das Verursacherprinzip setzt ein ordnungswidriges oder schuldhaftes Verhalten des Gesuchstellers voraus; fehlt dieses, gilt das Unterliegerprinzip und die unterliegende Amtsstelle hat die Parteientschädigung zu tragen. Die Reduktion der Entschädigung eines unentgeltlichen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.