Entscheide zu § 16 Abs. 2 BPV
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- AppGer BS VD.2025.8Ein zonenkonformes Bauvorhaben in der Bauzone 3 kann nicht allein deshalb gestützt auf § 58 Abs. 1 BPG (gute Gesamtwirkung) abgewiesen werden, weil es grösser und architektonisch anders als die bestehenden Nachbargebäude ist; eine Reduktion der zulässigen Baumasse aus ästhetischen Gründen setzt überwiegende öffentliche Interessen — etwa…
- AppGer BS VD.2023.161Die Verweigerung einer Baubewilligung für einen Digitalscreen an einer prominenten Eckliegenschaft im Bereich eines neu gestalteten Verkehrskreisels ist mit der Ästhetikgeneralklausel von § 58 BPG vereinbar, wenn das Vorhaben die klare Fassadenstruktur durchbricht und die gute Gesamtwirkung des aufgewerteten Stadtraums empfindlich…
- AppGer BS VD.2019.30Die Bewilligung einer freistehenden beleuchteten Reklamestele (Digitalscreen) setzt nach § 58 Abs. 1 BPG voraus, dass das Vorhaben in die bauliche und landschaftliche Umgebung befriedigend eingeordnet werden kann und eine gute Gesamtwirkung entsteht; an einem Standort mit überdurchschnittlicher städtebaulicher Qualität (hier: beim…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.