Bestimmung · 1 Entscheid

§ 16 Abs. 1 VRG ZH

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Entscheide zu § 16 Abs. 1 VRG ZH

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  1. VGer ZH KE.2026.0000423.04.2026 · AbgewiesenJuristische Personen (GmbH) haben keinen Anspruch auf Erlass der Gerichtskosten; die Garantie der unentgeltlichen Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV) schützt nur natürliche Personen; eine zahlungsunfähige juristische Person hat die konkurs- und gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.