Entscheide zu § 16 Abs. 1 PBG
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- BRG ZH BRK: auszug-r4-2021-00163-164-1Die Umzonung von Landwirtschaftsgebiet in eine Erholungszone in der Nutzungsplanung ist richtplanwidrig, wenn die Fläche von rund 10,5 ha offensichtlich keine untergeordnete Abweichung vom kantonalen Richtplan darstellt und die Voraussetzungen einer zulässigen Richtplandurchstossung nicht nachgewiesen sind.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0071/2019Kleinsiedlungen (Weiler) sind nach Art. 33 RPV und dem kantonalen Richtplan als Nichtbauzonen zu qualifizieren; Kernzonen in Weiler-Zusammenhang müssen materiell dem Nichtbaugebiet entsprechen und sind durch einen detaillierten Kernzonenplan festzusetzen. Die Erweiterung einer bestehenden Kernzone K2 in Weilern, die bereits nicht mehr…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.