Entscheide zu § 16 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a BPV (SG 730.110)
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Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.