Bestimmung · 1 Entscheid

§ 15k Abs. 2 HochwasserschutzV

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Entscheide zu § 15k Abs. 2 HochwasserschutzV

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  1. VGer ZH VB.2024.0047226.03.2026 · AbgewiesenBei der Festsetzung des Gewässerraums in einem kantonalen Sondernutzungsplan müssen die natürliche Sohlenbreite korrekt hergeleitet und die minimale Gewässerraumbreite nach Art. 41a GSchV berechnet werden; eine symmetrische Anordnung ist zulässig, wenn sie fachtechnisch begründet ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.