Entscheide zu § 159 BauG
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- VGer AG WBE.2024.137Liegt zum Vorhandensein und Verlauf unzulässiger Sickerleitungen ein hochstrittiger Sachverhalt vor, ist eine Rückweisung zur vollständigen Sachverhaltsermittlung durch die erstinstanzliche Behörde korrekt; weitere Vorbringen, die ausserhalb des so definierten Streitgegenstands liegen, sind unbeachtlich. Wiederholte, unbewiesene…
- VGer AG WBE.2023.369Für die Unterschreitung des Grenzabstands bei einer Kleinbaute ist nach § 19 Abs. 2 BauV (AG) die schriftliche Zustimmung aller betroffenen Nachbareigentümer erforderlich; bei Miteigentum müssen alle Miteigentümer zustimmen, da die Belastung eines Grundstücks mit einem Näher- oder Grenzbaurecht nicht zu den gewöhnlichen…
- VGer AG WBE.2023.401Im Vollstreckungsverfahren kann auf den rechtskräftigen Sachentscheid inhaltlich nicht mehr zurückgekommen werden; die Prüfungsbefugnis beschränkt sich darauf, ob ein vollstreckbarer Sachentscheid vorliegt und ob die Vollstreckungsverfügung dessen Grenzen einhält. Eine Vollstreckungsverfügung, die auch Anlagen umfasst, die nicht…
- VGer AG WBE.2022.90Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone und im Wald – darunter ein Maschendrahtzaun, ein betonplattenbefestigter Gehweg und ein Kaninchenstall – sind ohne Baubewilligung nicht zulässig und müssen zurückgebaut werden; der Grundeigentümer kann als Verhaltens- oder Zustandsstörer zur Beseitigung verpflichtet werden, auch wenn er die…
- VGer AG WBE.2023.232Eine Beigeladene in einem Beschwerdeverfahren hat Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) zu allen entscheidwesentlichen Sachanträgen — nicht nur zum Verfahrensantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Die Gehörsverletzung durch die Vorinstanz kann im Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn das…
- VGer AG WBE.2022.454Hat eine Baubehörde die Umgebungsgestaltung bereits rechtskräftig bewilligt und weicht die ausgeführte Umgebung nicht vom bewilligten Plan ab, ist sie weder verpflichtet noch berechtigt, auf Verlangen von Nachbarn ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren einzuleiten; ihre Weigerung stellt keine formelle Rechtsverweigerung dar. Die…
- VGer AG WBE.2022.406Im Vollstreckungsverfahren wird die zugrundeliegende Sachverfügung nicht mehr materiell beurteilt; Einwände zur Rechtmässigkeit der zurückzubauenden Bauten oder zum Vertrauensschutz sind unbeachtlich. Richtet sich die Vollstreckungsmassnahme gegen den Adressaten des Sachentscheids, ist dies korrekt, auch wenn Dritte (hier: eine AG,…
- VGer AG WBE.2022.5Eine Lager- und Aufbereitungshalle für landwirtschaftliche Produkte ist in einer kommunalen Landschaftsschutzzone nicht bewilligungsfähig, weil § 14 BNO die zulässigen Bauten und Anlagen abschliessend aufzählt und für andere Bauten kein Ermessensspielraum besteht. Eine Revision der Nutzungsplanung wäre Voraussetzung für eine…
- VGer AG WBE.2021.347Bei Restaurants sind nach VSS-Norm SN 640 281 für die Berechnung der Pflichtparkfelder nur die Innensitzplätze, nicht die Sitzplätze einer saisonalen Gartenwirtschaft massgebend. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei eigenmächtig erstellten Parkfeldern im Strassenunterabstand erweist sich als verhältnismässig, wenn keine…
- VGer AG WBE.2022.87Im Vollstreckungsverfahren wird die der Vollstreckung zugrundeliegende Sachverfügung nicht neu beurteilt; eine Nachfrist von 30 Tagen für den Rückbau eines ohne Baubewilligung eingebauten Fensters ist verhältnismässig, wenn die Pflicht bereits seit über einem Jahr rechtskräftig feststeht.
- VGer AG WBE.2022.22Eine Ersatzvornahme zur Erzwingung der Einreichung eines Baugesuchs ist unzulässig, wenn das nachträgliche Baubewilligungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und kein vollstreckbarer Sachentscheid vorliegt. Die Vollstreckung setzt einen rechtskräftigen Sachentscheid voraus.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.