Entscheide zu § 159 Abs. 1 BauG (AG)
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- VGer AG WBE.2024.73Die Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs gemäss § 159 Abs. 1 BauG stellt einen verfahrensleitenden Zwischenentscheid dar, der mangels drohenden nicht wiedergutzumachenden Nachteils und mangels Einsparung eines bedeutenden Aufwands nicht selbständig anfechtbar ist. Die Beschwerde ist unzulässig.
- VGer AG WBE.2023.23Ein kommunales Nutzungsverbot für eine Kiesdeponie mit Umschlagplatz ist verhältnismässig, wenn der Inhaber einer rechtskräftigen Baubewilligung die darin enthaltenen emissionsbegrenzenden Auflagen (Erdwall, Stützmauer, Entwässerungsmulde) über Jahre nicht vollständig erfüllt hat und mildere Mittel zur Durchsetzung der Verpflichtungen…
- VGer AG WBE.2022.400, WBE.2023.247Eine Baueinstellung ist verhältnismässig, wenn gravierende, bewilligungspflichtige Abweichungen von den genehmigten Plänen vorliegen und der Bauherr wiederholt gegen den Bewilligungsvorbehalt verstossen hat. Das öffentliche Interesse an der konsequenten Durchsetzung des Bewilligungsvorbehalts und an rechtsgleicher Behandlung aller…
- VGer AG WBE.2022.26Eine auf der Attikageschossterrasse fest montierte Pergola-Markise, die aufgrund ihrer Wetterschutzwirkung eine erweiterte Nutzung der überdeckten Fläche ermöglicht und optisch volumenerweiternd auf das Attikageschoss wirkt, ist ein Bauteil im Sinne von § 16a Abs. 2 ABauV, das innerhalb der reduzierten Attikagrundfläche liegen muss. Die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.