Bestimmung · 13 Entscheide

§ 159 Abs. 1 BauG

13 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
13
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
8 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 159 Abs. 1 BauG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer AG WBE.2024.231, WBE.2024.30707.05.2025 · Teilweise gutgeheissenEin Anspruch auf Wiedererwägung eines rechtskräftigen Bauentscheids besteht nur, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben oder neue erhebliche Tatsachen vorliegen; geänderte finanzielle Interessen der Bauherrschaft an der Wiederherstellung begründen keinen solchen Anspruch, zumal höhere Umbaukosten nicht zur…
  2. VGer AG WBE.2024.7317.10.2024 · NichteintretenDie Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs gemäss § 159 Abs. 1 BauG stellt einen verfahrensleitenden Zwischenentscheid dar, der mangels drohenden nicht wiedergutzumachenden Nachteils und mangels Einsparung eines bedeutenden Aufwands nicht selbständig anfechtbar ist. Die Beschwerde ist unzulässig.
  3. VGer AG WBE.2024.4611.06.2024 · AbgewiesenEine Ovalbahn, die 78–81 cm höher als bewilligt erstellt wurde und dadurch einen Hochwasserschutz von HQ 300 statt des zugelassenen HQ 10 aufweist, ist in einer Spezialzone (Art. 18 RPG) ausserhalb der Bauzone nicht nachträglich bewilligungsfähig; die eigenmächtige Terrainerhöhung um rund 4'900 m3 ohne kantonale Zustimmung (Art. 25 Abs.…
  4. VGer AG WBE.2023.12702.05.2024 · AbgewiesenEine ohne die erforderliche Zustimmung des Regierungsrats zur Unterschreitung des Waldabstands erteilte Baubewilligung ist nichtig; die darauf gestützte Baute ausserhalb der Bauzone ist formell und materiell rechtswidrig und geniesst keinen Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG. Die angeordnete vollständige Beseitigung erweist sich als…
  5. VGer AG WBE.2024.2625.03.2024 · NichteintretenEin Entscheid des Gemeinderats über die nachträgliche Bewilligung von abweichend ausgeführten Bauarbeiten ist ein Sachentscheid im Sinne von § 159 Abs. 1 BauG und ist zunächst beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) anzufechten; eine direkte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ist unzulässig, auch wenn die Rechtsmittelbelehrung…
  6. VGer AG WBE.2023.6702.11.2023 · AbgewiesenÜberdachungen, die eine Hauptnutzung (Aussenrestaurant) dienen und mehr als 1.50 m ausragen, qualifizieren weder als Anbauten noch als vorspringende Gebäudeteile und sind bei der Ermittlung der Gebäudelänge vollumfänglich anzurechnen. Bei eigenmächtigem Bauen trotz hängendem Baugesuch und angeordnetem Baustopp kann sich der Bauherr…
  7. VGer AG WBE.2023.2321.08.2023 · AbgewiesenEin kommunales Nutzungsverbot für eine Kiesdeponie mit Umschlagplatz ist verhältnismässig, wenn der Inhaber einer rechtskräftigen Baubewilligung die darin enthaltenen emissionsbegrenzenden Auflagen (Erdwall, Stützmauer, Entwässerungsmulde) über Jahre nicht vollständig erfüllt hat und mildere Mittel zur Durchsetzung der Verpflichtungen…
  8. VGer AG WBE.2022.400, WBE.2023.24718.07.2023 · AbgewiesenEine Baueinstellung ist verhältnismässig, wenn gravierende, bewilligungspflichtige Abweichungen von den genehmigten Plänen vorliegen und der Bauherr wiederholt gegen den Bewilligungsvorbehalt verstossen hat. Das öffentliche Interesse an der konsequenten Durchsetzung des Bewilligungsvorbehalts und an rechtsgleicher Behandlung aller…
  9. VGer AG WBE.2022.36706.06.2023 · AbgewiesenDas Sieben von Humus auf einem Deponiegelände ist baubewilligungspflichtig; ein vorläufiges Nutzungsverbot als vorsorgliche Massnahme ist zulässig und verhältnismässig, solange die rechtskräftige Baubewilligung noch nicht vorliegt.
  10. VGer AG WBE.2023.1121.02.2023 · NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen eine Vollstreckungsverfügung ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeführenden den gerichtlich angesetzten Kostenvorschuss auch nach Nachfristansetzung nicht bezahlen (§ 30 Abs. 2 VRPG). Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligten Bauten setzt einen vorgängigen Sachentscheid voraus,…
  11. VGer AG WBE.2022.2621.11.2022 · AbgewiesenEine auf der Attikageschossterrasse fest montierte Pergola-Markise, die aufgrund ihrer Wetterschutzwirkung eine erweiterte Nutzung der überdeckten Fläche ermöglicht und optisch volumenerweiternd auf das Attikageschoss wirkt, ist ein Bauteil im Sinne von § 16a Abs. 2 ABauV, das innerhalb der reduzierten Attikagrundfläche liegen muss. Die…
  12. VGer AG WBE.2021.16504.01.2022 · AbgewiesenWer ohne Baubewilligung in einer Landschaftsschutz- und Grundwasserschutzzone S2 erhebliche Terrainveränderungen vornimmt, kann sich nicht auf guten Glauben berufen; die Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, wenn die öffentlichen Interessen am Gewässer- und Landschaftsschutz die privaten Bewirtschaftungsinteressen klar…
  13. VGer AG WBE.2021.17013.12.2021 · AbgewiesenIn einem kantonalen Landschaftsschutzgebiet und im BLN-Perimeter geht die engere Besitzstandsgarantie des Hallwilerseeschutzdekrets (§ 12) der bundesrechtlichen erweiterten Besitzstandsgarantie (Art. 24c RPG) vor; die Wiederherstellungsanordnung für mehrere ohne Bewilligung erstellte Gartengestaltungselemente ist verhältnismässig, wenn…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.