Bestimmung · 1 Entscheid

§153 Abs. 1 BauG

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Entscheide zu §153 Abs. 1 BauG

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  1. VGer AG WBE.2018.22727.03.2019 · AbgewiesenDas Spezialverwaltungsgericht (SKE) ist befugt, auf eine nach §152 Abs. 1 lit. a BauG unzulässige Einwendung gegen eine Enteignung direkt nicht einzutreten, ohne diese an den Regierungsrat weiterzuleiten. Grundsätzlich sind zwar alle unerledigten Einwendungen gegen die Enteignung an den Regierungsrat zu überweisen; im eindeutigen Fall…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.