Bestimmung · 1 Entscheid

§ 15 StrassG

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Entscheide zu § 15 StrassG

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  1. VGer ZH VB.2017.0065704.10.2018 · Teilweise gutgeheissenDie Zuständigkeit für funktionelle Verkehrsanordnungen wie die Aufhebung eines Fussgängerstreifens liegt bei der Kantonspolizei, nicht beim Regierungsrat im Rahmen des Strassenprojekt-Festsetzungsbeschlusses; eine fehlerhafte Weiterleitung führt nicht zur Nichtigkeit, sondern zur Anfechtbarkeit.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.