Entscheide zu § 15 PBG
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- VGer SO VWBES.2022.219Eine kommunale Vorschrift, die Fremdreklamen entlang der Hauptachsen und in Kernzonen in der ersten Bautiefe (mindestens 30 m ab Strassenrand) untersagt, ist mit dem kantonalen Recht vereinbar und verletzt die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) nicht, da sie Fremdreklamen nicht generell auf dem ganzen Gemeindegebiet verbietet.
- BGer 1C_188/2020Ein Alters- und Pflegeheim mit überwiegender Wohnnutzung ist in einer reinen Gewerbezone nicht zonenkonform, selbst wenn Dienstleistungen angeboten werden, da der Zonenzweck primär gewerbliche Nutzung vorsieht und der Wohnanteil die baureglementarischen Grenzen überschreitet.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.